Wien (OTS) – Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft
die
Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten deutlich. In
einem aktuellen Schreiben an Ärztinnen und Ärzte präzisiert die ÖGK
den Begriff der „Gehunfähigkeit“ neu: Ein Krankentransport ist
demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund
ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst
fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson. Keine
Kostenübernahme soll künftig mehr erfolgen, wenn
–
öffentliche Verkehrsmittel fehlen,
–
die Infrastruktur mangelhaft ist oder
–
keine Begleitperson verfügbar ist.
Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein
öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson nutzen
konnte.
Ärztinnen und Ärzte sollen notwendige Krankentransporte detailliert
begründen
Gleichzeitig fordert die ÖGK von Ärztinnen und Ärzten eine deutlich
detailliertere Begründung für die medizinische Notwendigkeit eines
Krankentransports. Fehlt diese nachvollziehbare Dokumentation, werden
die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für
immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Tumorbehandlungen
sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Auch
für Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur
Durchführung einer Dialysebehandlung gelten die Regeln der
„Gehunfähigkeit“ nicht. Die ÖGK begründet die Neuregelung damit,
Krankentransporte auf medizinisch notwendige Fälle zu beschränken und
unnötige Fahrten zu vermeiden. Seit Juli 2025 hebt die ÖGK bei
planbaren Krankentransporten ohne Sanitäterbegleitung die
Rezeptgebühr von 7,55 Euro ein, mit Sanitäterbegleitung 15,10 Euro.
„Mit der Neudefinition des Begriffes „Gehunfähigkeit“ nimmt die ÖGK
sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Dass
angesichts der finanziellen Situation Einsparungen notwendig sind,
ist nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die
ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der
Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt “, kritisiert
Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögel.
ÖGK nimmt sich in der Umsetzung der Sparmaßnahme aus der
Verantwortung
„ Wir erhalten ein lapidares Schreiben, sollen die neuen Regeln
administrieren, die Neudefinition von ‚Gehunfähigkeit‘ erklären, die
medizinische Notwendigkeit detailliert begründen – und letztlich auch
den Ärger jener Patientinnen und Patienten abfangen, die ihren
Krankentransport künftig großteils privat bezahlen müssen. Neben dem
Aufruf von ÖGK-Obmann Andreas Huss zur Vier-Minuten-Medizin sollen
wir jetzt auch noch die Sparmaßnahmen der ÖGK gegenüber den
Versicherten rechtfertigen “, sagt Dr. Dagmar Fedra-Machacek,
Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin.
Wer nicht rund 300 Patientinnen oder Patienten pro Woche
„durchschleust“, gilt für die ÖGK nicht als versorgungswirksam. Die
Mindestöffnungszeit einer Kassenordination beträgt 20 Wochenstunden.
Bei 300 Patientinnen und Patienten bleiben somit im Schnitt vier
Minuten pro Person.
Die Kurienobfrau rechnet damit, dass künftig nur noch schwerstkranke
Personen Anspruch auf einen Krankentransport auf Kassenkosten haben –
etwa bettlägerige oder komatöse Personen, immungeschwächte
Patientinnen und Patienten nach Chemotherapien oder Menschen mit
isolationspflichtigen Infektionskrankheiten.
Kasse spart bei Transporten, Ärzteschaft bleibt auf Verantwortung und
Ärger sitzen
„ Die ÖGK verschärft die Regeln, zieht sich aber bei den Folgen aus
der Verantwortung. Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive
Vorgaben umsetzen, den Patientinnen und Patienten Leistungskürzungen
erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden. Das ist keine saubere
Steuerung, sondern eine Verlagerung von Verantwortung auf die
Ordinationen “, sagt Fedra-Machacek abschließend.