Wien (OTS) – Inklusive Bildung ist die Basis für eine inklusive
Gesellschaft. Um
bereits bei der ersten Bildungseinrichtung anzusetzen, fördert die
Stadt bereits seit 2024 verstärkt das Platzangebot für Kinder mit
erhöhtem Betreuungsbedarf bei privaten Trägerorganisationen. Der
bedarfsorientierte Ausbau von Integrationsplätzen im
elementarpädagogischen Bereich ist ein zentrales Anliegen der Stadt
Wien, denn jedes Kind verdient einen guten Start in die eigene
Bildungslaufbahn.
Nun setzt die Stadt einen weiteren, konkreten Schritt für mehr
Chancengerechtigkeit und bessere Rahmenbedingungen und erhöht die
Förderung im Inklusionsbereich für private Kindergärten,
Kindergruppen sowie Tageseltern.
Der Betrag für den Gruppenzuschlag für Inklusion und die
Förderung für Kinder in behördlich genehmigten Integrationsgruppen
erhöht sich deutlich – um bis zum Dreifachen.
Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina Emmerling: „Es
ist mein Anspruch, dass Inklusion in allen Bildungseinrichtungen auch
tatsächlich gelebt wird. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und das
Recht darauf, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Das betrifft
insbesondere auch Kinder mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung.
Wir legen hiermit einen wichtigen Meilenstein hin zu einer inklusiven
Gesellschaft, in der Kinder mit und ohne Behinderungen von Anfang an
miteinander lernen.”
„Inklusion darf kein Schlagwort sein, sondern muss gelebte
Realität in unseren Kindergärten werden. Mit der deutlichen Erhöhung
der Fördermittel sorgen wir dafür, dass Inklusion nicht vom
Engagement Einzelner abhängt, sondern strukturell abgesichert ist.
Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen für Pädagog*innen, stärken
private Träger*innen und ermöglichen mehr Kindern mit
unterschiedlichen Bedürfnissen einen gleichberechtigten Zugang zu
hochwertiger Bildung. Das ist gelebte sozialdemokratische Politik:
solidarisch, gerecht und mit dem klaren Ziel, allen Wiener*innen die
besten Chancen von Anfang an zu ermöglichen“, so der SPÖ Kinder- und
Familiensprecher Marcus Gremel.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anzahl an inklusiven Plätzen
nachhaltig zu erhöhen und zu sichern, um Kindern mit
unterschiedlichen Bedürfnissen einen gleichberechtigten Zugang zu
qualitativer Elementarbildung zu ermöglichen.
Durch die Erhöhung des Förderbetrages können private Kindergärten
ihre personellen und strukturellen Ressourcen gezielt ausbauen. Dies
umfasst unter anderem die Einstellung von zusätzlichem Fachpersonal,
die Weiterentwicklung inklusiver pädagogischer Konzepte sowie die
Verbesserung der räumlichen Ausstattung.
Die Maßnahme trägt wesentlich dazu bei, die Qualität im
Inklusionsbereich weiter zu stärken und langfristig ein inklusives
Bildungssystem zu fördern, in dem Vielfalt als Bereicherung
verstanden wird.
Die neue Förderrichtlinie wurde heute im zuständigen
Gemeinderatsausschuss für Bildung, Integration, Jugend, Transparenz
und Märkte beschlossen.