Wien (OTS) – Ein aktuelles Urteil in den USA betrifft Klagen gegen
große Social-
Media-Unternehmen wie Google (YouTube) und Meta (Instagram, Facebook)
. Geklagt hatten unter anderem Eltern und Jugendliche, die den
Plattformen vorwerfen, durch bestimmte Funktionen suchtähnliche
Nutzung zu fördern – insbesondere bei jungen Nutzer:innen.
Das Gericht hat entschieden, dass diese Klagen weitergeführt
werden können. Damit wird klargestellt, dass auch die Gestaltung und
Funktionsweise von Plattformen rechtlich überprüft werden kann. Es
geht dabei nicht nur um Inhalte, sondern um das Design der
Plattformen selbst – etwa Algorithmen, Endlos-Scrolling oder
Belohnungssysteme wie Likes.
Das Gericht hält es für plausibel, dass Plattformen ein
„gefährliches Produktdesign“ aufweisen könnten – und dass damit,
ähnlich wie bei Tabak oder Medikamenten, grundsätzlich eine Haftung
möglich ist. Besonders relevant ist dabei, dass sich die Klagen
ausdrücklich gegen die Funktionsweise der Plattformen und nicht gegen
einzelne Inhalte richten.
„Plattformen tragen Verantwortung für ihre Wirkung auf Menschen.
Wir sehen zunehmend Hinweise darauf, dass diese Systeme insbesondere
für Jugendliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen können.
Deshalb müssen wir unsere Kinder besser schützen“, so
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Für die Staatssekretärin ist das Urteil ein klares Signal, auch
in Europa und in Österreich rasch regulatorische Konsequenzen zu
ziehen
„Kinder brauchen Schutz – wie bei Alkohol und Tabak“
Königsberger-Ludwig spricht sich daher für ein Social-Media-
Verbot für Jugendliche aus:
„Wir schützen Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen – und
das aus gutem Grund. Alkohol ist unter 18 verboten. Rauchen ist unter
18 verboten. Früher waren in Videotheken die Erwachsenenbereiche klar
abgeschirmt. Warum? Weil wir wissen, dass junge Menschen Inhalte und
Reize noch nicht vollständig einordnen können.“
„Wenn Plattformen gezielt mit Mechanismen arbeiten, die süchtig
machen, dann reden wir nicht mehr nur über Mediennutzung – sondern
über ein Produkt mit potenziell gesundheitsschädlicher Wirkung. Und
solche Produkte müssen reguliert werden.“
„Dieses Urteil zeigt klar: Plattformen tragen Verantwortung für
die Wirkung ihrer Produkte. Wenn ein System darauf ausgelegt ist,
Aufmerksamkeit zu binden und Nutzer:innen möglichst lange zu halten,
dann ist das kein Zufall – sondern Geschäftsmodell.“
Zeit für klare Regeln
Mit der Entscheidung in den USA ist der Weg für weitere Klagen
und strengere Regulierung geöffnet. Für Königsberger-Ludwig ist das
ein Signal auch für Europa:
„Wir dürfen nicht warten, bis sich die Probleme weiter
verschärfen. Wenn wir wissen, dass diese Systeme gezielt
Suchtmechanismen nutzen, dann müssen wir handeln – insbesondere zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen.“
Frühe Prävention und klare Grenzen
Neben regulatorischen Maßnahmen betont die Staatssekretärin auch
die Bedeutung von Aufklärung:
„Wir können nicht ins Wohnzimmer der Familien hineinregieren.
Aber wir können informieren, aufklären und Bewusstsein schaffen. Und
wir müssen dort klare Grenzen ziehen, wo Kinder sich selbst nicht
schützen können. Und genau diese Verantwortung müssen wir jetzt
wahrnehmen.“