OIB-Richtlinie 7: Klimaschutz braucht faire Regeln – keine verzerrten Ökobilanzen

Wien (OTS) – Mit der geplanten OIB-Richtlinie 7 („Nachhaltige Nutzung
natürlicher
Ressourcen“) wird künftig maßgeblich festgelegt, welche Bauweisen in
Österreich als klimafreundlich gelten. Erstmals soll dabei das
Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) von Neubauten verpflichtend
ausgewiesen werden. Aus Sicht des Österreichischen Stahlbauverbands
ist dafür eine praxistaugliche, materialneutrale und EU-konforme
Umsetzung entscheidend. Im Gebäudesektor gehe es neben Klimazielen
auch um Kosten sowie Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale
Verschärfungen oder verzerrte Ökobilanzen müssten vermieden werden.
In Österreich wurde lange keine sachgerechte Bewertung vorgenommen,
sondern nationales „Holz-Golden-Plating“, das die CO₂-Bilanz des
Holzbaus einseitig begünstigte.

Zwtl.: Wälder: von der CO₂-Senke zur CO₂-Quelle

Die ökologische Bilanz ist alarmierend: Laut Treibhausgasinventur
2025 sind Österreichs Wälder von der CO₂-Senke zur CO₂-Quelle
geworden. Während die Senkenleistung zwischen 2016 und 2018 noch bei
durchschnittlich 4,8 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr lag, weist der Sektor
nun 8,0 Mio. Tonnen zusätzliche CO₂-Emissionen aus. Hauptursachen
sind hohe Nutzholzeinschläge und große Mengen an Schadholz. Brisant:
Laut EU-Vorgaben müsste Österreich jährlich mindestens 4,66 Mio.
Tonnen CO₂ binden. Die massive Abweichung könnte ein EU-
Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen – mit potenziellen
Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Zwtl.: Österreich nutzt seinen Wald am Limit

Trotz massiver Klimaschäden wird weiter geschlägert, als gäbe es
kein Morgen: Statt der vom WWF empfohlenen max. 80 Prozent werden
laut Waldbericht 2023 bereits 89 Prozent eingeschlagen. Der
Biomasseverband spricht sogar von 96 Prozent, die geerntet oder als
Totholz im Wald verbleiben. Nachhaltige Reserve? Praktisch keine.

Zwtl.: Holznutzung: 26 Mio. Tonnen CO₂ jährlich

2023 wurden – inkl. Importe – rund 42 Mio. Festmeter Holz
genutzt. 61 Prozent davon werden verbrannt. Das entspricht rund 26
Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr. Nur etwa 10 Prozent fließen in langlebige
Produkte wie den Holzbau. Vor diesem Hintergrund relativiert sich die
häufig dargestellte CO₂-Negativbilanz deutlich. Der Eindruck einer
klimapositiven Wirkung entstand nur deshalb, weil in der Bilanzierung
nur die Phasen A1 (Rohstoffgewinnung), A2 (Transport vom Wald zum
Werk) und A3 (Herstellung) berücksichtigt wurden – während Transport
zur Baustelle, Montage sowie Rückbau und Lebensende des Baustoffs (
Downcycling zu Spanplattenrohstoff, energetische
Verwertung/Verbrennung oder Deponierung) unberücksichtigt blieben. Je
stärker Holz industriell veredelt wird, desto mehr ähnelt es einem
Verbundwerkstoff – und desto komplexer und klimaschädlicher wird
seine Entsorgung.

Fazit: Bei Holz wurde bisher lediglich die Herstellungsphase
berücksichtigt – also von der Wachstumsphase im Wald bis zur
Verarbeitung im Werk. Mit der OIB-Richtlinie 7 besteht jetzt die
Chance, eine echte Lebenszyklusbetrachtung, statt irreführender
Teilbilanzen zu verankern.

Zwtl.: Lebenszyklus statt Teilbilanz

Für den Stahlbauverband ist klar: Bewertet werden muss der
gesamte Lebenszyklus – von der Herstellung (A) über die Nutzung und
Instandhaltung (B) bis zum Rückbau bzw. End-of-Life (C).
„Teilbilanzen, die nur einzelne Phasen betrachten, führen
systematisch zu Verzerrungen. Wenn wir Bauweisen seriös und fair
vergleichen wollen, dann nur über den gesamten Lebenszyklus. Alles
andere öffnet Tür und Tor für Fehlanreize “, sagt Georg Matzner,
Geschäftsführer des Österreichischen Stahlbauverband.

Zwtl.: Keine Schönrechnung durch temporäre CO₂-Speicher

Auch die Anrechnung temporärer CO₂-Speicher als dauerhafte
Reduktion lehnt der Verband ab: „Temporäre Kohlenstoffspeicherung
darf nicht als dauerhafte Emissionsminderung verkauft werden. Das mag
auf dem Papier gut aussehen, löst aber das Klimaproblem nicht .
Klimawirkung ist nur inklusive End-of-Life korrekt darstellbar.“

Zwtl.: Klimaschutz im Bau darf kein Materialwettbewerb mit verzerrten
Regeln sein

Um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, fordert der
Stahlbauverband einen einheitlichen, kumulierten GWP-Wert im
Energieausweis – statt mehrerer Teilwerte. Dabei sollten insbesondere
fossile Emissionen nicht mehr verschleiert werden. „ Eine
lebenszyklusweite Ausweisung von GWP-fossil, GWP-biogen und GWP-LULUC
schafft Klarheit für Planer, Bauträger und öffentliche Auftraggeber
und verhindert Fehlinterpretationen. Klimaschutz im Bauwesen darf
kein Materialwettbewerb mit verzerrten Regeln sein. Entscheidend ist
die beste Lösung für das jeweilige Projekt – auf Basis fairer und
transparenter Kriterien “, sagt Peter Bauer. Peter Bauer ist Mitglied
des Präsidialrats der Ziviltechnikerkammer, Professor für
Tragwerksplanung und Ingenieurholzbau an der TU Wien sowie
Vorstandsmitglied des Österreichischen Stahlbauverbands.

Zentral ist zudem die Berücksichtigung realer Lebensdauern von
Bauteilen und Tragstrukturen. EU-Vorgaben wie die EPBD und die
Bauprodukteverordnung unterstreichen ausdrücklich die Bedeutung der
Dauerhaftigkeit. Hält eine Tragstruktur nachweislich 100 Jahre, muss
sich das auch in der Bilanz widerspiegeln. Langlebigkeit ist gelebter
Klimaschutz – und ein wesentlicher Faktor für leistbares Bauen.

Die OIB-Richtlinie 7 soll ab 2026 ausgearbeitet und begutachtet,
2027 beschlossen und ab 2028/2030 schrittweise verpflichtend
angewendet werden.