AVISO: PG Volksanwaltschaft 11. 3. – Schwerpunktprüfung in Psychiatrien – Entlassungsmanagement

Wien (OTS) – Die Volksanwaltschaft ist für die präventive
Menschenrechtskontrolle
in Einrichtungen zuständig, wo es zu Freiheitsentziehungen kommen
kann. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist es besonders
wichtig, dass der Übergang von der stationären Behandlung in den
psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser zur Nachbetreuung bei
niedergelassenen Fachärzt*innen und ambulanten Nachbetreuung gut
funktioniert. Deshalb haben die Volksanwaltschaft und ihre
Kommissionen (gemeinsam bilden sie den „Nationalen
Präventionsmechanismus“ – NPM) bei ihren Kontrollbesuchen in
Psychiatrien und psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser einen
Prüfschwerpunkt auf das Thema Entlassungsmanagement gesetzt.

Vorab: Sehr viele Patient*innen werden nicht zum optimalen
Zeitpunkt entlassen. Das kann bedeuten, dass sie zu früh entlassen
werden, damit Plätze frei werden, was das Rückfallsrisiko erhöht.
Oder aber, sie müssen länger als medizinisch notwendig im Spital
bleiben, weil es zum Beispiel keine passenden Angebote für
Nachbetreuung oder betreutes Wohnen gibt.

Besonders betroffen von fehlenden Betreuungsangeboten, aber auch
von der regional manchmal schlechten Versorgung mit psychiatrischen
Kassenärzt*innen, sind jene Bevölkerungsgruppen, die es sich nicht
leisten können, auf privat finanzierte Angebote bzw. Wahlärzt*innen
auszuweichen.

Zur Schwerpunktprüfung besuchten die Kommissionen der
Volksanwaltschaft 2024 und 2025 bundesweit 56 stationäre
psychiatrische Abteilungen.

Pressegespräch

„ Prüfschwerpunkt Psychiatrie – Volksanwaltschaft kritisiert
Entlassungen zur falschen Zeit“

Mit

– Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

– Ao. Univ. Prof.in Karin Gutiérrez-Lobos (Fachärztin für Psychiatrie
und psychotherapeutische Medizin, Leiterin der Kommission 2 der
Volksanwaltschaft)

– Mag. Martin Schenk (Sozialexperte der Diakonie und Mitinitiator der
Armutskonferenz, Psychologe, Mitglied des Menschenrechtsbeirats der
Volksanwaltschaft)

Mittwoch, 11. März 2026, 9:30 Uhr , Volksanwaltschaft, 1010 Wien,
Singerstraße 17 (U1/U3 Stephansplatz)

Die Teilnahme ist nur für Journalist*innen möglich, daher bitten
wir unbedingt um Anmeldung .