Wiener Neudorf (OTS) – Der zuständige Ausschuss der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA)
wird sich am 23.02.2026 erneut mit der möglichen Neu-Einstufung von
Ethanol als sogenannter CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd,
reproduktionstoxisch) befassen. Das anstehende Treffen könnte der
wesentliche Entscheidungsmoment im laufenden Bewertungsprozess
werden. Nach zahlreichen Einwendungen gegen diese Einstufung hatte
die ECHA im November 2025 angekündigt, im Mai 2026 eine Empfehlung
abgeben zu wollen. Nun scheinen die zahlreichen Einwendungen gegen
die Einstufung als krebserregend und reproduktionstoxisch zu einer
Beschleunigung des Verfahrens zu führen.
Ende 2025 entschied die ECHA, ihre Stellungnahme zur Einstufung
von Ethanol auf 2026 zu vertagen. Zuvor wurde die Verwendung von
Daten zu Trinkalkohol intensiv diskutiert. Hintergrund war, dass das
Trinken von Alkohol mit der Anwendung im Bereich der Haut- und
Flächendesinfektion gleichgesetzt wurde. Der regulatorische Status
ist nach der Vertagung vorerst unverändert: Ethanolhaltige
Desinfektionsmittel können in ihren zugelassenen Anwendungsbereichen
weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden.
Klare Haltung zu Ethanol von Expertenorganisationen in ganz
Europa
Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gilt
Ethanol bei sachgemäßer Anwendung zur Haut- oder Flächendesinfektion
als sicher. Belastbare Hinweise auf reproduktionstoxische oder
kanzerogene Wirkungen bei äußerlicher Anwendung liegen nicht vor.
Zahlreiche Organisationen auf nationaler und europäischer Ebene haben
sich entsprechend klar positioniert: Ethanolbasierte
Desinfektionsmittel werden seit Jahrzehnten sicher eingesetzt und
sind eine tragende Säule der Infektionsprävention in Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Laboren in ganz Europa. Der
europäische Medizintechnik-Dachverband MedTech Europe hat wiederholt
darauf hingewiesen, dass eine pauschale Neubewertung von Ethanol
negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit im
Gesundheitswesen haben könnte. Ebenso die International Association
for Soaps, Detergents and Maintenance Products (A.I.S.E.). Auf
nationaler Ebene u. a. die Österreichische Gesellschaft für
Krankenhaushygiene (ÖGKH) sowie die Interessensvertretung der
Medizinprodukte-Unternehmen AUSTROMED. Darüber hinaus viele weitere
Organisationen in ganz Europa.
Gesundheit schützen – mit Ethanol für die Desinfektion
„Die bevorstehende Beratung bei der ECHA ist ein wichtiger
Schritt im weiteren Bewertungsprozess. Das Gremium hat die Chance,
die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse differenziert zu
berücksichtigen. Ethanol ist seit Jahrzehnten ein zentraler
Bestandteil wirksamer Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Entsprechend wichtig ist eine sachgerechte, faktenbasierte
Einordnung, die den praktischen Nutzen und die reale Anwendung
berücksichtigt. Ethanol ist bedeutend für den Infektions- und
Gesundheitsschutz“, erklärt Arne Roettger, Leiter der Division
Desinfektion der HARTMANN GRUPPE.
HARTMANN wird den weiteren Prozess gemeinsam mit Partnern aus
Gesundheitswirtschaft, Wissenschaft und Fachverbänden aktiv begleiten
und sich unverändert für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung
von Ethanol einsetzen. Sobald die ECHA im Anschluss an die Beratungen
neue Erkenntnisse oder eine Empfehlung veröffentlicht, wird HARTMANN
Kunden, Partner und Fachkreise über relevante Entwicklungen
informieren und gemeinsam die nächsten Schritte bewerten.