Oft übersehene Versicherungsfallen können Deckung kosten

Wien (OTS) – Ing. Alexander Punzl, Ehrenpräsident des ÖVM
(Österreichischer
Versicherungsmaklerring) klärt auf, in welche Fallen man rund um
Gebäude- und Haushaltsversicherungen tappen kann.

Zwtl.: 1. Leitungswasser – Hauptwasserhahn nicht abgedreht

Die Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (VVO)
verlangen in vielen Fällen, dass bei längerer Abwesenheit von mehr
als 72 Stunden der Hauptwasserhahn abgedreht wird.

Kaum bekannt: Ist das technisch oder baulich nicht möglich – etwa bei
Indoor-Pools oder Aquarien, Heizsystemen mit Frischwasserbedarf oder
Doppelhaushälften mit nur einem Hauptwasserhahn – kann es ohne
vorherige Klarstellung zu massiven Leistungskürzungen oder
Deckungsausschlüssen kommen.

Nur wenige Versicherer sehen hier vertragliche Besserstellungen vor.

Weiters muss die Liegenschaft während der Frostperiode
ausreichend beheizt oder sämtliche Leitungswasser- und
Heizungswasserleitungen mit ausreichend Frostschutzmittel befüllt
sein.

Zwtl.: 2. „Ständig bewohnt“ – ein unterschätzter Risikoumstand

Ein Gebäude gilt nur dann als ständig bewohnt, wenn es mindestens
270 Tage pro Jahr genutzt wird. Wochenendhäuser, Freizeitwohnsitze
oder selten genutzte Objekte sind zwingend als nicht ständig bewohnt
zu melden – auch dann, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden.

Ein häufiger Irrtum: Begehungen oder kurze Aufenthalte ersetzen keine
ständige Bewohnung. Auch der Gedanke „Es ist noch nie etwas passiert“
schützt nicht vor Leistungsfreiheit des Versicherers.

Die beiden Punkte gehören zwingend vor Vertragsabschluss oder bei
jeder Vertragsüberprüfung mit dem Versicherungsexperten des
Vertrauens besprochen und versicherungsgültig dokumentiert. Wer hier
nicht aktiv wird, riskiert im Ernstfall den Versicherungsschutz.