Wien (OTS) – Zufrieden zeigt sich die beschwerdeführende
Umweltorganisation VIRUS,
dass das BVwGH nach Heumarkt Neu 2021 auch für die nochmals
geringfügig verkleinerte Variante Heumarkt Neu 2023 die Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Recht erkannt
hat. Sprecher Wolfgang Rehm: „Kurz vor der Gerichtsverhandlung
letzten Dezember hat der Wertinvest-Boss in einem epischen
Zeitungsinterview mit ‚Tojner teilt aus’ für Schlagzeilen gesorgt,
nun heißt es nach dem erwartbaren Ergebnis wohl ‚Tojner muss jetzt
ordentlich einstecken’ und wäre bei fortgesetztem
Verwirklichungswillen ein UVP-Verfahren geboten“.
Tatsächlich zu erwarten sei aber wohl ein weiterer Gang zu den
Höchstgerichten, um die Entscheidung über die Behördenzuständigkeit
auch die kommenden Jahre am Köcheln zu halten. Das aktuelle Urteil
bedeute auch eine Vorentscheidung für das dritte noch bei der Wiener
Landesregierung anhängige Feststellungsverfahren für das
ursprüngliche Heumarkt-Projekt. „Hier wird hoffentlich nicht auch
noch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt werden, sondern beim
Wiener Magistrat endlich Vernunft einkehren“, hofft Rehm, für den es
unverständlich ist, welcher Aufwand für dieses umstrittene Projekt
getrieben wird. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier Himmel und
Hölle in Bewegung gesetzt wird, nur weil man unbedingt eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vermeiden will, anstatt einfach einen
Antrag zu stellen. Das Verfahren wäre wohl schon längst
abgeschlossen“, so Rehm abschließend.