Wien (OTS) – Niedrige Erzeugerpreise, massiv gestiegene
Produktionskosten und
steigender Wettbewerbsdruck bringen viele landwirtschaftliche
Betriebe an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Ein zentraler
Kostentreiber sind dabei die Düngemittelpreise, die in den
vergangenen Jahren stark gestiegen sind und mittlerweile bis zu 30
Prozent der Produktionskosten ausmachen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Montag beim
Agrarministerrat in Brüssel konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene, um die
Kostenbelastung für die Landwirtschaft zu senken und die
Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittstaaten zu erhöhen.
„Leistbare Betriebsmittel sind eine Grundvoraussetzung für die
Wettbewerbsfähigkeit unserer EU-Landwirtschaft. Wenn Düngemittel
mittlerweile bis zu 30 Prozent der Produktionskosten ausmachen, ist
klar, dass es so nicht weitergehen kann. Diesem Kostenanstieg müssen
wir gezielt entgegenwirken“ , betont Totschnig.
Neben aufrechten Importzöllen bedingt auch der neue CO₂-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism
) einen Preisanstieg bei den Düngemitteln . „Klimaschutz muss
gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet werden. Er darf nicht auf
Kosten der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln oder eines
einzelnen Sektors gehen“, so Totschnig .
Konkrete Forderungen
Totschnig fordert daher ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Entlastung
der landwirtschaftlichen Betriebe:
–
Vorübergehende Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) für
Düngemittel bis die Funktionsfähigkeit sichergestellt ist.
–
Fairer Ausgleich für Wettbewerbsnachteile: Während CBAM die
europäische Düngemittelindustrie richtigerweise schützt, werden die
zusätzlichen Kosten direkt auf die Landwirtinnen und Landwirte
abgewälzt. Daher ist ein Mechanismus notwendig, der die
Landwirtschaft für diesen Wettbewerbsnachteil entschädigt.
–
Mehr Transparenz am Düngemittelmarkt: Österreich fordert eine
gemeinsame EU-Strategie zur Sicherung der Düngemittelversorgung, zur
Verbesserung der Markttransparenz und zur Gewährleistung eines fairen
Wettbewerbs.
–
Verpflichtende Folgenabschätzung für die Landwirtschaft: Künftige
EU-Maßnahmen müssen im Hinblick auf die Auswirkungen für die
Landwirtschaft geprüft werden.
–
Vorübergehende Aussetzung von Zöllen: Neben dem CO₂-
Grenzausgleich verschärfen auch Meistbegünstigungs- sowie
Antidumpingzölle den Preisdruck. Diese Zölle sollen vorübergehend
ausgesetzt werden.
„Unsere Land- und Forstwirtschaft braucht faire Rahmenbedingungen
und Planungssicherheit. Nur so können wir eine wettbewerbsfähige,
nachhaltige und sichere Lebensmittelversorgung in Europa
gewährleisten“ , so Norbert Totschnig abschließend.