Tierhändlerin zum 4. Mal vor Gericht: 1 Jahr bedingte Freiheitsstrafe für schweren Betrug

Braunau/Ried im Innkreis (OTS) – Zum vierten Mal stand heute, nach
Anzeigen der Tierschutzorganisation
Pfotenhilfe, eine illegale Tierhändlerin aus dem Bezirk Braunau vor
Gericht, seit vor fast drei Jahren ihre Hunde und Katzen behördlich
beschlagnahmt und größtenteils (55 Tiere) am Tierschutzhof
Pfotenhilfe untergebracht worden waren. Diese wurden inzwischen
größtenteils adoptiert.

Nach Verurteilungen zu einem Tierhaltungsverbot sowie wegen
Tierquälerei und Abgabenhinterziehung im großen Stil, ging es heute
im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Ried im Innkreis um das
Verbrechen des schweren Betrugs (Strafrahmen: sechs Monate bis fünf
Jahre). Der Vorwurf: Über Jahre seien zahlreiche Mischlingshunde mit
gefälschten Ahnentafeln zu überhöhten Preisen als reinrassig verkauft
worden. Laut Tierarztbefunden waren diese zudem oft krank. Unter
anderem wurden Giardien (hartnäckige Darmparasiten, die Durchfall,
Erbrechen und Gewichtsverlust verursachen) oder gar Parvovirose (eine
tödliche Viruserkrankung) diagnostiziert. Laut Zeugen im Akt wurden
sie teils illegal, unter anderem aus Ungarn, importiert.

„Alleine schon die nachweisbare Höhe der Abgabenhinterziehung von
241.000 Euro, für die die 53-jährige im Juli zu 100.000 Euro Strafe (
davon 70.000 unbedingt) rechtskräftig verurteilt wurde, lässt
erahnen, in welch unglaublicher Dimension sich dieser Welpenhandel
abgespielt haben muss“, so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. “Im
aktuellen Strafantrag befindet sich jedoch mit einem guten Dutzend
Fällen nur ein Bruchteil davon!”

Zwtl.: 1 Jahr bedingte Freiheitsstrafe, zusätzlich zu bereits 6
Monaten bedingt für Tierquälerei

Mit dem heutigen rechtskräftigen Urteil von zusätzlich einem Jahr
bedingter Freiheitsstrafe ist auch amtlich, was für die Geschädigten,
zu denen auch die Pfotenhilfe mit ihren Kosten zählt, immer klar war.
Durch Rassegentests der Pfotenhilfe konnte nachgewiesen werden, dass
bis zu zehn verschiedene Rassen in den „reinrassigen“ Hunden stecken.
Die Pfotenhilfe war mit Jürgen Stadler heute allerdings nur als
Zuhörer vertreten, da das Gericht deren Kostenforderung nicht
anerkannt hatte: „Unfassbar, dass das Gericht uns, die den größten
Kostenanteil tragen mussten, im Regen stehen lässt. Wir wären
allerdings sowieso auf einem Großteil der Kosten sitzengeblieben,
weil die Beschuldigte offziell zahlungsunfähig ist.“ Auch die anderen
Geschädigten wurden vom Gericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Offen sind jetzt noch Gerichtsverfahren gegen den Gatten und
einen Nachbarn – letzterer hatte 27 Katzen bei strengen Minusgraden
ohne Wasser und Futter auf seinem Dachboden versteckt – wegen
Tierquälerei, die bisher wegen Krankheit verschoben werden mussten
sowie ebenfalls ein Betrugsermittlungsverfahren gegen den ehemaligen
Obmann des Zuchtvereins, dem die Fälschung der Ahnentafeln der – laut
Zeugen teils von ihm aus dem Ausland herbeigeschafften – Welpen
angelastet wird. Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Zur Vorgeschichte:

Aktuelles Interview mit Jürgen Stadler zu dem Fall in „Akte
Betrug“, ORF 1 vom 10.12.2025: https://on.orf.at/video/14302789/akte-
betrug-von-welpenhandel-bis-fake-fashion

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230216_OTS0020/trotz-
tierhaltungsverbot-hatte-zuechter-dutzende-tiere-sofortige-
beschlagnahmung-folgte

https://pfotenhilfe.org/zuchterin-wegen-tierqualerei-verurteilt/

https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/tierhandel-
und-abgabenhinterziehung-im-grossen-stil-53-jaehrige-
verurteilt;art70,4065857

Weitere Infos zum illegalen Handel mit Hunden und Katzen:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250416_OTS0052/finanzm-
inisterium-und-veterinaeramt-gemeinsam-gegen-steuerhinterziehung-beim
-handel-mit-hunden-und-katzen