Automobilimporteure: Thematik NoVA-Rückvergütung belegt erneut dringenden Reformbedarf der Normverbrauchsabgabe

Wien (OTS) – Der in der letzten Woche auch medial dauerpräsente
Konflikt über das
drohende Ende der Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim
Export von Fahrzeugen in das Ausland zeigt einmal mehr die
Komplexität der in dieser Ausprägung in Europa einzigartigen
Zulassungssteuer auf. „Die 1992 anstelle der davor geltenden
Luxussteuer eingeführte NoVA ist ein teures, administratives Relikt,
das keiner mehr durchblickt und mit extrem hohem Verwaltungsaufwand
sowohl bei Behörden als auch den Unternehmen verbunden ist“, sagt
Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure,
nach dem kurzfristig erfolgten parlamentarischen Abänderungsantrag in
der leidigen Exportdiskussion unter dem Deckmantel des Steuerbetrugs.
„Die NoVA in der derzeitigen Form hat absolut keinen Lenkungseffekt
beim Fahrzeugkauf, da keinem Kunden die Höhe und schon gar nicht die
dahinter liegende Berechnung bewusst ist. Somit ist auch keinerlei
messbarer ökologischer Effekt gegeben.“

Kerle weist daraufhin, dass die gesamte Automobilwirtschaft seit
Jahren darauf hinweise, dass die NoVA in der aktuellen Form selbst
für Experten nicht mehr zu durchblicken sei und daher dringend
vereinfacht gehöre. „In Zeiten großer staatlicher Budgetprobleme ist
uns klar, dass man nicht auf 500 Millionen Euro jährlich im Haushalt
verzichten kann, aber wir regen dringend an, dass man endlich für
Vereinfachung sorgt, insbesondere wenn derzeit intensive
Entbürokratisierungsdiskussionen laufen. Die
Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien umfassen inzwischen beinahe 440
Seiten, die mehr als aufwendige Berechnung und Verwaltung dieser
Steuer ist mittlerweile nicht mehr darstellbar und führt darüber
hinaus durch ihre Komplexität zu Verunsicherung und
Rechtsunsicherheit.“

Kerle verweist weiters darauf, dass es seit Einführung der NoVA
knapp 20 Änderungen gegeben habe, die diese Steuer mit jedem Mal mehr
verkompliziert hätten. Der Ärger vieler Betriebe und der damit
verbundene Aufschrei der Fahrzeug- und Leasingbranche bei der nun im
Parlament diskutierten teilweisen Abschaffung der
Rückvergütungsmöglichkeit beim Export zeige – trotz des in letzter
Minute erzielten Kompromisses – welche oftmals nicht leicht zu
erkennenden, aber dramatischen Auswirkungen jede Änderung dieser
Steuer mit sich bringen würde.

„Wir hätten dem Bundesministerium für Finanzen mehrfach
angeboten, bei der Ausarbeitung von Lösungen für ein einfaches,
transparentes Steuermodell für den Kfz-Bereich zur Verfügung zu
stehen, aber wir haben den Eindruck, dass man sich dieses Themas
einfach nicht annehmen will“, so Kerle abschließend.