Kinder brauchen Schutz, Ermutigung und Vertrauen in unseren Rechtsstaat

Wien (OTS) – Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Übergriffe
oder andere
Formen von Gewalt erleben, brauchen vor allem eines: den Mut, sich
anzuvertrauen – und die Sicherheit, dass ihre intimsten und
schmerzhaftesten Erlebnisse in der weiteren Abklärung und in einem
Strafverfahren vertraulich behandelt werden.

Zwtl.: Einvernehmlichkeit muss Voraussetzung für Sexualität sein

Der beste Schutz gegen sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und
Gewalt ist umfassende und richtige Aufklärung sowie gute körperliche
Selbstwahrnehmung, damit Kinder und Jugendliche ihre eigenen
Bedürfnisse und Grenzen kennen. Daher braucht es regelmäßige und
altersgemäße Sexualpädagogik und Gewaltprävention in allen
Schulstufen, die auch Elterninformationen inkludieren. Im Sinne der
Stärkung der ausdrücklichen Zustimmung zu jeglichen sexuellen
Handlungen fordern wir eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlage
von „Nein ist Nein“ auf „Ja ist Ja“.

Zwtl.: Prozessbegleitung als sichere Stütze

Kinderschutzzentren und spezialisierte, kinder- und
jugendspezifische Einrichtungen für psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung bieten dafür einen geschützten Rahmen. Betroffene
und ihre Bezugspersonen erhalten dort professionelle Unterstützung –
von der ersten Beratung zu einer Anzeige über die Begleitung zu
Polizei und Gericht bis hin zur Unterstützung während des gesamten
Strafverfahrens.

Zwtl.: Kindgerechte Justiz statt Skandalisierung

Kinderschutzorganisationen arbeiten eng mit spezialisierten
Opferschutzanwältinnen und -anwälten zusammen, um Kinder und ihre
Familien sensibel und fachgerecht zu beraten und im Strafverfahren zu
vertreten. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu
wahren und sie vor zusätzlicher Belastung zu schützen.

„ Es ist nicht im Sinne des Opferschutzes, wenn Aussagen von
Beschuldigten oder Betroffenen über Anwälte an die Medien und damit
in die Öffentlichkeit gelangen und Kinder dadurch über Medien mit
Details konfrontiert werden, vor denen sie in schonenden Einvernahmen
eigentlich geschützt werden sollen. “ , so Mag.a Petra Birchbauer,
Vorstandsvorsitzende und Mag.a Barbara Neudecker, Fachstelle
Prozessbegleitung.

Um Kinder vor medialer Retraumatisierung zu schützen, fordern die
Kinderschutzzentren ein Zitierverbot für Verfahren , in denen Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche verhandelt wird.

Zwtl.: Vertrauen in die Justiz stärken

Auch wenn gerichtliche Entscheidungen für Außenstehende manchmal
schwer nachvollziehbar sind – insbesondere, wenn aus
Opferschutzgründen nicht alle Fakten öffentlich gemacht werden können
–, darf das Vertrauen in die Justiz nicht durch Skandalisierung
untergraben werden.
Mag.a Petra Birchbauer: „Eine voreilige öffentliche Verurteilung oder
mediale Infragestellung der Justiz kann betroffene Kinder und ihre
Eltern davon abhalten, sich Hilfe zu holen oder rechtliche Schritte
einzuleiten. Das kann nicht unser Ziel sein, denn es schadet nicht
nur den Kindern selbst, sondern erschwert zukünftig auch die
strafrechtliche Verfolgung von Täter und Täterinnen.“

Damit Kinder vor Gericht ihre Erlebnisse möglichst authentisch
schildern können, ist es wichtig, Beeinflussungen schon im Vorfeld zu
vermeiden – etwa durch gezielte Information und Fortbildung aller
Beteiligten. Nur so können Kinder ihre Erfahrungen so darstellen,
dass ihre Glaubwürdigkeit für das Gericht nachvollziehbar und
glaubwürdig bleibt.

Zwtl.: Opferrechte anwenden und weiterentwickeln

Österreich verfügt über vielfältige Opferrechte – diese müssen
konsequent angewendet und weiterentwickelt werden. Spezialisierte
Prozessbegleitungseinrichtungen leisten hier einen wesentlichen
Beitrag und sind ein gelebtes best-practice-Beispiel für „child
friendly justice“ .