Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 27. September 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Umstrittene Intensivpflege
Seit frühester Kindheit ist Herr W. an Muskeldystrophie erkrankt.
Mittlerweile kann sich der 45-Jährige nur per elektrischem Rollstuhl
fortbewegen, auch seine Atmung muss künstlich unterstützt werden.
Trotzdem ist er voll berufstätig und arbeitet als Statistiker im
Homeoffice. Bisher wurde Herr W. von seinen Eltern und fallweise von
seiner Schwester betreut, doch das wird für diese zunehmend
schwieriger. Deshalb hat er bei der ÖGK Steiermark um Intensivpflege
zu Hause angesucht. Nachdem er nach neun Monaten noch immer keine
Nachricht von der ÖGK erhalten hat, wandte er sich hilfesuchend an
die Volksanwaltschaft. Im Studio diskutiert Andreas Krauter, Chefarzt
der ÖGK, mit Volksanwalt Bernhard Achitz.
Heimpflege und E-Rollstuhl
In zwei Fällen haben die Intervention der Volksanwaltschaft und
die Berichterstattung von „Bürgeranwalt“ positive Folgen für die
Betroffenen in Salzburg und Osttirol. Der querschnittgelähmte Herr A.
darf nun zu Hause betreut werden, obwohl zunächst Land und
Sozialversicherung auf Betreuung im Heim bestanden hatten. Und die an
unheilbarer Muskelschwäche erkrankte Frau P. bekam einen
Elektrorollstuhl bewilligt.
Wird neues Gesetz Besitzstörungsklagen eindämmen?
Für eine junge Mutter wurde eine Sackgasse in Wien zur teuren
Falle: Beim Wenden fuhr sie kurz über den angrenzenden Parkplatz und
erhielt eine Zahlungsaufforderung über 395 Euro, ansonsten folge eine
Besitzstörungsklage. Viele Betroffene zahlen – Frau J. nicht und
landete vor Gericht. Ein neues Gesetz soll nun dem Geschäftsmodell
rund um Besitzstörungsklagen einen Riegel vorschieben. Kann das
funktionieren? Darüber diskutieren Anwalt Philipp Miller, der Frau J.
vor Gericht vertreten hat, und Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.