ARBÖ: Herbstzeit ist Wildwechselzeit

Wien (OTS) – Rund 73.000 Wildtierunfälle ereignen sich laut
Kuratorium für
Verkehrssicherheit jährlich auf Österreichs Straßen. Rehe, Hirsche
und anderes Wild sind derzeit wieder verstärkt unterwegs um knapper
werdende Nahrung oder neue Lebensräume zu suchen. Darüber hinaus
haben Damwild, Rotwild und Rehwild zwischen Juli und November
Paarungszeit. „In den Morgen- und Abendstunden, wenn es dämmert und
den Nachtstunden ist besondere Vorsicht geboten. Speziell in Gebieten
mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ sowie auf Straßen durch
Wälder ist es besonders wichtig das Tempo zu reduzieren und
aufmerksam zu fahren, hier kommt es vermehrt zu Wildtierwechseln“,
erklärt ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.

Es ist wichtig zu wissen, wie man beim Auftauchen von Wildtieren
richtig reagiert. Der ARBÖ hat die wichtigsten Verhaltensregeln
zusammengefasst:

Geschwindigkeit in Waldgebieten und an gekennzeichneten
Wildwechselzonen verringern.

Fernlicht ausschalten, wenn Wild am Straßenrand sichtbar ist –
die Tiere starren sonst in das Licht und verharren auf der Fahrbahn.

Hupen kann helfen, das Tier zu verscheuchen.

Nicht vergessen: Ein Tier kommt selten allein sondern treten
öfter im Rudel auf.

Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist: kontrollierte Notbremsung
einleiten, aber keine abrupten und unkontrollierten Ausweichmanöver.
Die Gefahr, gegen einen Baum oder in den Gegenverkehr zu geraten, ist
größer als der Wildschaden selbst.

Kommt es dennoch zu einem Wildtierunfall, ist unverzüglich
anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und an der Klärung des
Sachverhaltes mitzuwirken. Weiters muss der Unfall (auch bei
Wildschaden) ohne unnötigen Aufschub bei der nächstgelegenen
Polizeistelle gemeldet werden. Die Polizei verständigt in der Folge
die zuständige Jägerschaft, die die Bergung der Wildtiere übernimmt
und sicherstellt, dass verletze Tiere rasch versorgt werden, um
Tierleid zu minimieren. Keinesfalls darf das Tier mitgenommen werden.
Unterbleibt eine Meldung, liegt ein Verwaltungsstrafdelikt vor. Zudem
ist die polizeiliche Meldung Voraussetzung, um entstandene Schäden
bei der Kaskoversicherung bzw. dem ARBÖ-Sicherheits-Pass geltend zu
machen.