Wien (OTS) – Der heute in Begutachtung geschickte Entwurf des
Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetzes (EABG) sorgt beim Bundesverband Photovoltaic
Austria (PV Austria) für Ernüchterung. Positiv ist einzig, dass
erstmals österreichweit einheitlich geregelt wird, wie und bis zu
welcher Größe Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher freigestellt,
anzuzeigen oder zu genehmigen sind. Damit wird eine wichtige
Grundlage für mehr Klarheit und Rechtsvereinheitlichung geschaffen.
Doch genau hier endet die Liste der Fortschritte auch schon. „Es
gibt ein bisschen Licht, aber sehr viel Schatten. In seiner aktuellen
Form werden zwar EU-Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
(RED III) umgesetzt, das EABG wird seinem Namen jedoch trotzdem nicht
gerecht und droht eher zum Showstopper für die Energiewende zu
werden“ , urteilt Vera Immitzer , Geschäftsführerin von PV Austria.
Ausbauziele zu niedrig, Speicherplan fehlt, Vorgaben gestrichen –
Energiewende ja, aber eingebremst
Die im Entwurf vorgesehenen Mindestausbauziele für Photovoltaik (
PV) sind viel zu niedrig angesetzt. Sie decken lediglich rund die
Hälfte des bis 2030 laut „Integriertem österreichischem
Netzinfrastrukturplan“ (ÖNIP) erforderlichen PV-Ausbedarfs von 21
Terawattstunden PV-Strom ab. Die Bundesländer Burgenland,
Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg werden ihre EABG-
Vorgabe bereits in diesem Jahr erfüllen. „Damit wird für die
Bundesländer faktisch die Stopptaste gedrückt. Von Beschleunigung
kann keine Rede sein“ , warnt Herbert Paierl , Vorstandsvorsitzender
von PV Austria.
Auch beim Thema Batteriespeicher bleibt der Entwurf weit hinter
den Notwendigkeiten zurück. Ein verbindlicher Ausbauplan fehlt
völlig, obwohl eine von PV Austria gemeinsam mit der Austrian Power
Grid und der TU-Graz erstellte Studie einen österreichweiten Bedarf
an Batteriespeichern von 5,1 Gigawatt (GW) bis 2030 und 8,7 GW bis
2040 ausweist und ganz konkrete Vorschläge zum Batteriespeicherausbau
enthält. Angesichts des derzeitigen Ausbaustands von nur 1,1 GW sei
das „ein gravierendes Versäumnis“ , so Paierl.
Zusätzlich wird den Bundesländern freie Hand bei der Ausweisung
von sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ für erneuerbare Energie-
Projekte gelassen. Damit fehlt ein entscheidendes Instrument, um die
Errichtung von großen PV-Freiflächenprojekten, die tausende Haushalte
und Betriebe direkt mit günstigem Strom versorgen könnten,
tatsächlich zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Ein
früherer Entwurf hatte hier noch verbindliche Vorgaben vorgesehen –
diese sind nun gestrichen.
„Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, wie es im
Regierungsprogramm sehr wohl verankert ist, sucht man im
Gesetzesentwurf vergeblich. Ohne diese klare Richtung, verbindliche
Vorgaben und ambitionierte Ausbauziele droht die Energiewende gehörig
ins Stocken zu geraten. Zigtausend heimischen Handwerksbetrieben
nimmt man dadurch langfristige Planungssicherheit“ , kritisiert
Immitzer .
Wer A(usbau) sagt, muss auch B(eschleunigung) sagen
PV Austria fordert daher bereits vor Ende der Begutachtungsfrist
entsprechende Nachbesserungen:
–
ambitioniertere PV-Mindestausbauziele für die Bundesländer,
–
einen verbindlichen Batteriespeicherfahrplan,
–
die Festschreibung der Klimaneutralität 2040 sowie
–
konkrete Vorgaben für Beschleunigungsgebiete.
Nur so könne das EABG zu dem werden, was sein Name verspricht –
ein Beschleunigungsgesetz für die Energiewende.